Trotz BGH Urteil werden nikotinhaltige Liquids weiter verkauft

Stellungnahme des BfTG e.V. zum BGH Urteil 2 StR 525/13
"Wir sind über das Urteil natürlich sehr enttäuscht", so Dustin Dahlmann, Vorsitzender vom Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. "Und wir halten das Urteil schlichtweg für falsch. Denn Art. 2, Nr. 4 der EU-Tabakrichtlinie 2001/37/EG definiert "Tabak zum oralen Gebrauch" als Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabak bestehen, sei es in Form eines Pulvers oder feinkörnigen Granulats oder einer Kombination dieser Formen. Hierunter fallen die verdampfenden Liquids nicht.
Das Urteil können Sie hier downloaden. (Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=73589&pos=4&anz=494)